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   VGH Bayern, 26.07.2018 - 20 ZB 18.31493   

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https://dejure.org/2018,22532
VGH Bayern, 26.07.2018 - 20 ZB 18.31493 (https://dejure.org/2018,22532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2018 - 20 ZB 18.31493 (https://dejure.org/2018,22532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - 20 ZB 18.31493 (https://dejure.org/2018,22532)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, § 78 Abs. 3 Nr. 2
    Keine Zulassung der Berufung mangels Zulassungsgrundes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drohen einer Gefahr eines ernsthaften Schadens infolge eines innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes bei Rückkehr nach Somalia; Sicherheitslage in Somalia und in der Hauptstadt Mogadischu hinsichtlich Abschiebungsverbots

  • rewis.io

    Keine Zulassung der Berufung mangels Zulassungsgrundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Somalia; Zulassung der Berufung (abgelehnt); Divergenz (verneint); Mogadischu; Individuelle gefahrerhöhende Umstände; Zulassung der Berufung; Zulassungsgrund; Sicherheitslage in Somalia; keine Divergenz

  • rechtsportal.de

    Drohen einer Gefahr eines ernsthaften Schadens infolge eines innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes bei Rückkehr nach Somalia; Sicherheitslage in Somalia und in der Hauptstadt Mogadischu hinsichtlich Abschiebungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 22.03.2018 - 20 B 17.31709

    Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes für somalischen Asylbewerber

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2018 - 20 ZB 18.31493
    Darüber hinaus hat der Senat auch in den von der Beklagten zitierten Entscheidungen (BayVGH, U.v. 22.3.2018 - 20 B 17.31709 - juris; U.v. 27.3.2018 - 20 B 17.31663 - juris) keinen Tatsachensatz zur Sicherheitslage in den Binnenflüchtlingslagern aufgestellt, von dem das Verwaltungsgericht hätte abweichen können, sondern sich vielmehr zur allgemeinen Sicherheitslage in Mogadischu verhalten, die in den verschiedenen Stadtteilen unterschiedlich zu beurteilen ist (BayVGH, U.v. 22.3.2018 - 20 B 17.31709 - juris Rn. 32; U.v. 27.3.2018 - 20 B 17.31663 - juris Rn. 36).

    Außerdem stehen die von der Beklagten zitierten Ausführungen des Senats (BayVGH, U.v. 22.3.2018 - 20 B 17.31709, a.a.O.) im Zusammenhang mit der Frage der Gefahrendichte in Mogadischu und nicht in einem Zusammenhang mit individuellen gefahrerhöhenden Umständen.

  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 20 B 17.31663

    Kein Anspruch auf die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2018 - 20 ZB 18.31493
    Darüber hinaus hat der Senat auch in den von der Beklagten zitierten Entscheidungen (BayVGH, U.v. 22.3.2018 - 20 B 17.31709 - juris; U.v. 27.3.2018 - 20 B 17.31663 - juris) keinen Tatsachensatz zur Sicherheitslage in den Binnenflüchtlingslagern aufgestellt, von dem das Verwaltungsgericht hätte abweichen können, sondern sich vielmehr zur allgemeinen Sicherheitslage in Mogadischu verhalten, die in den verschiedenen Stadtteilen unterschiedlich zu beurteilen ist (BayVGH, U.v. 22.3.2018 - 20 B 17.31709 - juris Rn. 32; U.v. 27.3.2018 - 20 B 17.31663 - juris Rn. 36).
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